Aufgrund der kürzlich veröffentlichten WB-Änderungen in den WB Freiwasser und WB Masters wurde die Ausschreibung der LM Freiwasser 2025 in den folgenden Punkten angepasst:
Das Tragen von Neoprenanzüge ist nicht zulässig, es gelten die nachfolgenden Ausnahmen:
Für Aktive unter 20 Jahren gilt: Im Falle besonderer äußerer Bedingungen kann der Schiedsrichter auf Empfehlung des Sicherheitsbeauftragten bei einer Wassertemperatur von bis zu 20,0°C die dann verpflichtende Benutzung von Schwimmanzügen mit wärmeisolierender Wirkung anordnen. Maßgeblich ist die Wassertemperaturbestimmung nach §176 (2). Eine derartige Anordnung wird den Sportlern spätestens 90 Minuten vor dem Start mitgeteilt.
Für Masters gilt: Bei Wassertemperaturen zwischen 18,0 °C und 20,0 °C können unabhängig von der Masters-Altersklasse Schwimmanzüge mit wärmeisolierender Wirkung (insbesondere Neoprenanzüge) getragen werden. Maßgeblich ist die Wassertemperaturbestimmung nach § 176 (2) WB-FT SW FS. Bei Wassertemperaturen über 20,0 °C sind Schwimmanzüge mit wärmeisolierender Wirkung nicht erlaubt.
Die aktuelle Ausschreibung der LM Freiwasser ist auf der Veranstaltungsseite zu finden.