Dieses Projekt baut auf den Erfolgen des Schwimmlernbegleiters 1 (ehemals ÜLAS 1.0) auf und setzt sich zum Ziel, noch mehr Kindern den Zugang zum Schwimmsport zu ermöglichen. 

1. Was heißt Schwimmlernbegleiter 2?

  • Teil 2: Die Wechselzugtechniken (R/K) zum Seepferdchenerwerb (in Rückenlage) nutzen und die Grundlagen für die Grobform des Kraulschwimmens erlernen
  • Crashkurs zur Erlangung von Fähigkeiten in der Anfängerschwimmausbildung

2. Wer kann teilnehmen?

Vorkenntnisse:

  • Vorkenntnisse: die Schwimmlernbegleiter 1.0 Ausbildung (Teil 1) oder eine vergleichbare Qualifikation sollte zuvor durchlaufen sei Vereinsmitglied
  • Sicheres Schwimmen (vergleichbar mit dem Deutschen Schwimmabzeichen Bronze).
  • Begeisterung für die Arbeit mit Kindern im Schwimmunterricht.
  • Der LSN stellt Referent:innen zur Verfügung.
  • Erlernen von Fähigkeiten in der Anfängerschwimmausbildung
  • Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat und eine Urkunde.
  • Nach der Schwimmlernbegleiter-Ausbildung besteht die Möglichkeit, weitere Aus- und Fortbildungslehrgänge zu absovieren.

4. Was muss ich als Verein tun, um diesen Crashkurs zu veranstalten?

  • Der LSN organisiert/stellt den Referenten.
  • Kontaktiert Vereine in eurer Umgebung, euren Kreisschwimmverband oder zuständigen Sportbund, um ausreichende Teilnehmeranzahlen zusammen bekommen zu können (mind. 10 TN)
  • Oder: Ihr könnt auch direkt den LSN kontaktieren.

5. Welche Kosten entstehen für Teilnehmende/Verein?

Für den gastgebenden Verein:

  • Bearbeitungsgebühr: Für die Organisation der Hospitation fällt eine Gebühr von 150 Euro an.  
  • Raum- und Wasserkosten: Diese trägt der gastgebende Verein/Institution.  
  • Honorar und Fahrtkosten: Der gastgebende Verein übernimmt die Kosten für den:die betreuende:n Trainer:in (i. d. R. 350 Euro pro Tag für 1–2 Personen).  
  • Teilnehmer:innengebühr: Der gastgebende Verein kann entscheiden, ob eine Gebühr pro Teilnehmer:in erhoben wird, um die Kosten zu decken.  
  • Tipp: Die Akquisition eines Sponsors kann die Kosten zusätzlich reduzieren.

HINWEIS: Im Förderzeitraum 15.01.- 31.12.2025 werden die Crashkurse vom Land Niedersachsen mit der „Schwimminitiative  Niedersachsen“ vollständig gefördert!

6. Was ist der Unterschied zwischen Schwimmlernbegleiter 1, 2 und 3?

Schwimmlernbegleiter 1Schwimmlernbegleiter 2
Einstieg ohne Vorkenntnisse. Fokus auf Wassergewöhnung, spielerische Bewegung und Grundlagen der drei Erstschwimmarten.Vertiefung der Grundlagen mit Fokus auf Wechselzugtechniken (Rücken/Kraul) für das Seepferdchen und die Grobform des Kraulschwimmens. Voraussetzung: Schwimmlernbegleiter 1.

7. Was lerne ich dort?

Ausbildungsinhalte:

  • Wirklich sicher schwimmen können Schwimmfertigkeitstest(s) ABAS (DSHS)
  • „Die blaue Bahn“ (DSHS)
  • „Vom Seestern zum Rücken(kraul-)-Seepferdchen“ Praxis: „Die blaue Bahn“
  • Praxis: „Vom Seestern zum Rücken(kraul-)- Seepferdchen“
  • Praxis: „Von der Meldeposition zur Grobform Kraulschwimmen“
  • Eine niedrigschwellige Vertiefung der erlernten Grundlagen aus dem Schwimmlernbegleiter 1.0 wird ermöglicht


Das hört sich interessant an?

Bei Fragen oder für die Organisation der Hospitation meldet euch gerne bei uns!
Anmeldung: anmeldung@lsn-info.de

Dokumente einreichen an: anmeldung@lsn-info.de
Hinweis: Bitte reicht das ausgefüllte Übersichtsblatt, den Feedbackbogen und die Zertifikate von Schwimmlernbegleiter 1 ein.

Viel Erfolg und eine spannende Hospitation wünscht das LSN-Ausbildungsteam!


Alle wichtigen Infos findet ihr hier auch nochmal zusammengefasst: