Informationen

Zielgruppe 

Die Aus- und Fortbildungsangebote des LSN und seiner Gliederungen richten sich in erster Linie an interessierte Mitglieder sowie bereits (teil-)qualifizierte Mitarbeiter/ innen in den Vereinen des LSN. Wir bieten Qualifikationsmöglichkeiten für Einsteiger und Fortgeschrittene an, die sowohl auf die Anforderungen im Trainings- und Übungsbetrieb als auch auf Tätigkeiten und Reglements vorbereiten, die im Zusammenhang mit der Organisation und der Durchführung von Wettkampf- und Spielbetrieb stehen. 

Die Lehrgänge stehen grundsätzlich auch Interessierten aus Vereinen offen, die nicht dem LSN angehören. In diesen Fällen gelten die doppelten Lehrgangsgebühren. 

Anmeldung / Rücktritt von der Anmeldung 

Die Anmeldung zu einem Lehrgang muss über den Verein erfolgen. Der Verein erhält nach dem Meldeschluss die Informationen über die zu zahlenden Lehrgangsgebühren.

Sollte jemand von einer Anmeldung zurücktreten müssen, bitten wir darum, uns davon sofort in Kenntnis zu setzen. Bei Abmeldungen nach Meldeschluss behält sich der LSN vor, 50% der Lehrgangsgebühr in Rechnung zu stellen, soweit kein Ersatz gefunden werden kann. Bei Nichtteilnahme, ohne vorherige Abmeldung, stellt der LSN die Gebühr zu 100% in Rechnung. 

Lehrgangsgebühr

Die Teilnahmegebühr für Lehrveranstaltungen und Schulungen variiert nach Dauer und Zielgruppe. Der Betrag ist den Ausschreibungen und Einladungen zu entnehmen.

Die Zahlung der Lehrgangsgebühr soll erst nach Erhalt der Einladung, grundsätzlich aber vor Beginn der Veranstaltungen erfolgen. Bei nachträglichem Eingang wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr erhoben. Vereine, die dem LSN eine Einzugsermächtigung auch für Lehrgangsgebühren erteilt haben, bei denen wird der Betrag kurz vor dem Lehrgang abgebucht.

In den Gebühren sind die Kosten für die Übernachtung in Mehrbettzimmern und die Verpflegung enthalten.
 

Verlängerung von Lizenzen

Zur Verlängerung einer Lizenz müssen entsprechende Fortbildungsmaßnahmen von mindestens 15 LE nachgewiesen werden, die innerhalb des Gültigkeitszeitraums der Lizenz besucht wurden. Fortbildungsmaßnahmen werden vom LSN und teilweise von den Bezirksschwimmverbänden angeboten.

Qualitätskontrolle 

Der LSN und die Bezirke beabsichtigen, bei Ihren Lehrveranstaltungen in den Bereichen Organisation und Information, Lehrgangsstätte und Rahmenbedingungen sowie bei den Referenten und den Inhalten hohe Qualität zu garantieren. Bei allen Veranstaltungen besteht die Möglichkeit, Kritik und Anregungen zu äußern. Wir bitten alle Teilnehmer/innen darum, in diesen Punkten offen zu sein, um uns die Chance zu geben, uns weiter zu verbessern. 

Die Lehrgangsausschreibungen sind unter dem Menüpunkt „Termine“ bei der jeweiligen Veranstaltung zu finden. Von dort kann sich die Ausschreibungsdatei heruntergeladen werden. Anmeldungen werden über das online-Anmeldeformular beim jeweiligen Lehrgang getätigt. 

Für einige Lehrgänge des LSN besteht die Möglichkeit, beim Arbeitgeber Bildungsurlaub zu beantragen. Die dafür notwendigen Daten, die beim Antrag gegenüber dem Arbeitgeber angegeben werden müssen, können den Lehrgangsausschreibungen entnommen werden. 

Das Ausbildungsangebot des LSN ist sehr vielseitig. Es werden sowohl Ausbildungslehrgänge für die C- und B-Lizenzen in den 4 olympischen Sportarten Schwimmen, Synchronschwimmen, Wasserball und Wasserspringen angeboten, als auch Breitensportlizenzen mit den Profilen „Kinder & Jugendliche“, „Ältere & Erwachsene“ und „Prävention Bewegungsraum Wasser“.

Welchen Lizenzabschluss man wählt, sollte sich nach dem Einsatzbereich im Verein richten.

Welche Inhalte sich hinter den einzelnen Lizenzen verbergen kann den Beschreibungen unter dem Menüpunkt „Ausbildungssystem“ entnommen werden.

Die Schritte zur ersten Trainer Lizenz (Trainer C) 120 Lerneinheiten:

1.
Trainerassistentenlehrgang oder alle drei Teile Helfer am Beckenrand

2.
Aufbaulehrgang Teil a und b 

3.
Abschlusslehrgang mit der jeweiligen Spezialisierung 

Eine farbige Übersicht können Sie aus der Ausbildungsgrafik entnehmen.
(Pfad: Aus/Fortbildung- Dokumente/Downloads- Ausbildungsgrafik)

Die Gültigkeitszeiträume von Lizenzen sind abhängig von der Lizenzstufe:

  • Gültigkeit der C-Lizenz: maximal 4 Jahre
  • Gültigkeit der B-Lizenz: maximal 3 Jahre
  • Gültigkeit der A-Lizenz: maximal 2 Jahre

 

Innerhalb des Gültigkeitszeitraums müssen Fortbildung besucht werden. Insgesamt müssen mind. 15 Lerneinheiten zur Verlängerung nachgewiesen werden.Die Fortbildungsnachweise müssen im letzten Quartal der Lizenzgültigkeit per E Mail an den/die Lehrreferenten/in geschickt werden. Die verlängerte Lizenz wird dann per PDF zurück geschickt. Der Postweg fällt weg.

Soll eine Lizenz, die schon abgelaufen ist, verlängert werden, muss der Lizenzinhaber einen größeren Aufwand zur Verlängerung betreiben. Je nachdem, wie lange die Lizenz schon ungültig ist, muss das Doppelte an Fortbildungseinheiten (30 LE) nachgewiesen werden oder zusätzlich noch die schriftliche Prüfung zum Lizenzerwerb abgelegt werden. 

Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Lehrreferentin.

Die Fortbildungen der niedersächsischen Bezirksschwimmverbände und der 17 anderen Landesschwimmverbände werden als Fortbildung anerkannt, wenn sie nach den Rahmenrichtlinien des DSV durchgeführt wurden. 

Bei Fortbildungen von anderen Anbietern fragt bitte vorher bei der Lehrreferentin nach, ob und in welchem Umfang die Fortbildungen angerechnet werden.

Grundsätzlich ist es so, dass die Lizenzen verschiedene Profile haben und für die verschiedenen Profile auch Fortbildungen angeboten werden, so dass sich jeder entsprechend seines Lizenzprofils fortbilden kann. Für welche Lizenzprofile die angebotenen Veranstaltungen angerechnet werden, ist den Ausschreibungen zu entnehmen. 

Besitzt man mehrere Lizenzen aus einem Profil (Beispiel: C- und B-Lizenz Leistungssport Schwimmen) reicht eine Fortbildung, denn eine gültige B-Lizenz impliziert immer eine gültige C-Lizenz. 

 

Wer beim LSN bereits einen Lizenzabschluss gemacht hat und eine weitere Lizenz beim LSN erwerben möchte, kann direkt in den Abschlusslehrgang gehen. Er muss nicht erneut den Trainerassistentenlehrgang und Aufbaulehrgang besuchen. Das gilt allerdings nur, wenn die vorhandene Lizenz gültig ist. 

Bei gültigen DOSB-Lizenzen aus anderen Sportverbänden wird die Lizenz für den Aufbaulehrgang anerkannt. Es muss also nur noch der Trainerassistentenlehrgang und der entsprechende Abschlusslehrgang besucht werden.

Für den Erhalt der Lizenz muss ein 1. Hilfe-Kurs und das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen (mind. Bronze) nachgewiesen werden. Beides darf nicht älter als 2 Jahre sein. 

Der LSN empfiehlt das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Silber zu machen, da in vielen Schwimmbäder die Aufsichtspersonen diese Ausbildung benötigen, also auch der Trainer im und am Becken. 

In den Lehrgangsgebühren sind die Kosten für Übernachtung, Frühstück, Mittagessen und Abendbrot enthalten. Die Getränke müssen selbst mitgebracht werden oder können gegen Bezahlung erworben werden.

Ja, das ist möglich. Für die Bescheinigung des Trainerassistenten muss man 16 Jahre sein. Danach kann direkt an den nächsten Lehrgängen teilgenommen werden. Die Trainerlizenz wird allerdings erst mit Vollendung des 18. Lebensjahrs ausgehändigt.

Bei den minderjährigen Teilnehmern muss ein Erziehungsberechtigter auf der Anmeldung eine Einverständniserklärung unterschreiben. 

Grundsätzlich sind für die Teilnehmer Mehrbettzimmer reserviert. In den meisten Unterkünften handelt es sich um Zweibettzimmer. Sollte aus bestimmten Gründen ein Einzelzimmer benötigt werden, kann das gegen einen Aufpreis und bei vorhandenen Kapazitäten in der Lehrgangsstätte gebucht werden.