Seit Jahren kursieren diverse Aussagen zum Thema Aufsichtspflicht während des Übungs-/Kurs- und Trainingsbetriebes im Schwimmverein und sorgen für viel Verunsi-cherung bei allen Beteiligten.Um hierzu Licht ins Dunkle zu bringen, hat sich der LSN von Profis im Bezug auf Rettungsfähigkeit und Aufsichtspflicht von der DLRG und dem DGfdB aufklären lassen.Bei den vergangenen LSN-Vereinskongressen wurde zu diesem Thema ausführlich referiert und ausreichend Hilfestellung geleistet. Da unser Kongress aufgrund von Zeit– und Raumkapazitäten, verständlicher Weise nicht von jedem Vereinsvertreter besucht werden kann, möchten wir mit dieser Check-liste eine kurze Zusammenfassung zu den Pflichten der Vereine im Bezug auf die Verantwortung des Trainers am Beckenrand, darstellen und für Klarheit im Umgang mit der Aufsichtspflicht im Schwimmverein sorgen.