Der Hauptausschuss des Landesschwimmverband Niedersachsen e.V. hat am 13. Dezember 2002 auf Vorschlag des Präsidiums gemäß § 20 a der LSN-Satzung zum Sonderbeauftragten für das Bäderwesen berufen.
Der Hauptausschuss des Landesschwimmverband Niedersachsen e.V. hat am 13. Dezember 2002 auf Vorschlag des Präsidiums gemäß § 20 a der LSN-Satzung zum Sonderbeauftragten für das Bäderwesen berufen.