Vor dem Hintergrund der enormen Bedeutung der Schwimmfähigkeit in der Bevölkerung besteht weiterhin die Notwendigkeit, insbesondere jungen Menschen entsprechende Angebote zum Erlernen der Schwimmfähigkeit zu unterbreiten. Ergänzend sollen inklusive Angeboten (Menschen mit und ohne Behinderung lernen zusammen schwimmen) gefördert werden.
Die Förderung aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Förderung ist vom 15.03.2024 bis zum 31.12.2024 vorgesehen. Antragsberechtigt sind beim LSN, Sportvereine, die ordentliches Mitglied im LandesSportBund Niedersachsen e. V. (LSB) sind, sowie Sportbünde, die Gliederungen des LSB sind.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die ordentliches Mitglied im LandesSportBund Niedersachsen e. V. (LSB) sind, DLRG-Ortsgruppen, die ordentliches Mitglied im LSB sind, Landesfachverbände, die ordentliches Mitglied im LSB sind sowie Sportbünde, die Gliederungen des LSB sind.
Es gibt drei Arten der Fördermöglichkeiten:
1. Schwimmkursförderung bis zu 600€ pro Kurs
2. ÜLAS-Crash-Kurse
3. mobiler Pool – Link zur entsprechenden Seite
- Hier finden sie das Anmeldeformular für Schwimmkurse oder den Kontaktfragebogen für einen ÜLAS-Crash-Kurs:
Hier ist die Durchführungsbestimmung für die „Schwimminitiative Niedersachsen“ hinterlegt: