Vor dem Hintergrund der enormen Bedeutung der Schwimmfähigkeit in der Bevölkerung besteht weiterhin die Notwendigkeit, insbesondere jungen Menschen entsprechende Angebote zum Erlernen der Schwimmfähigkeit zu unterbreiten. Ergänzend sollen inklusive Angeboten (Menschen mit und ohne Behinderung lernen zusammen schwimmen) gefördert werden.
Die Förderung aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Förderung ist vom 15.01.2025 bis zum 15.12.2025 vorgesehen. Antragsberechtigt sind beim LSN, Sportvereine, die ordentliches Mitglied im LandesSportBund Niedersachsen e. V. (LSB) sind, sowie Sportbünde, die Gliederungen des LSB sind.
Mit Präsidiumsbeschluss des Landesschwimmverbandes Niedersachsen e.V. wurde festgelegt, dass die Anzahl der von einem Verein beantragbaren Kurse vorerst auf sieben (7) begrenzt wird. Diese Maßnahme dient der fairen Verteilung der Fördermittel sowie der Chancengleichheit unter den Vereinen. Sollten nach der ersten Antragsrunde noch Mittel verfügbar sein, besteht die Möglichkeit, zusätzliche Anträge zu stellen. Eine entsprechende Information wird am 1.9.2025 auf dieser Seite veröffentlicht

Es gibt drei Arten der Fördermöglichkeiten:
1. Schwimmkursförderung bis zu 600€ pro Kurs
2. ÜLAS-Crash-Kurse:ÜLAS 1.0 und ÜLAS 2.0
3. Mobiler Pool – Link zur entsprechenden Seite
- Hier finden Sie das Anmeldeformular für Schwimmkurse:
- Hier finden Sie das Merkblatt zur Abrechnung der Schwimmkurse:
- Hier finden Sie Infos zu den Durchführungsbestimmungen: