
Vor dem Hintergrund der enormen Bedeutung der Schwimmfähigkeit in der Bevölkerung besteht weiterhin die Notwendigkeit, insbesondere jungen Menschen entsprechende Angebote zum Erlernen der Schwimmfähigkeit zu unterbreiten. Ergänzend sollen inklusive Angebote (Menschen mit und ohne Behinderung lernen zusammen schwimmen) gefördert werden.
Die Förderung aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Förderung ist vom 15.01.2025 bis zum 15.12.2025 vorgesehen. Antragsberechtigt sind beim LSN, Sportvereine, die ordentliches Mitglied im LandesSportBund Niedersachsen e. V. (LSB) sind, sowie Sportbünde, die Gliederungen des LSB sind.
Mit Präsidiumsbeschluss des Landesschwimmverbandes Niedersachsen e.V. wurde festgelegt, dass die Anzahl der von einem Verein beantragbaren Kurse vorerst auf sieben (7) begrenzt wird. Diese Maßnahme dient der fairen Verteilung der Fördermittel sowie der Chancengleichheit unter den Vereinen. Sollten nach der ersten Antragsrunde noch Mittel verfügbar sein, besteht die Möglichkeit, zusätzliche Anträge zu stellen.
Erhöhung der Kursobergrenze (Stand: September 2025)
Die bisherige Begrenzung der förderfähigen Kurse pro Verein wird von 7 auf 12 Kurse angehoben. Damit erhalten die Vereine die Möglichkeit, noch mehr Kindern und Jugendlichen Schwimmangebote zu unterbreiten und die Fördermittel bestmöglich auszuschöpfen.Die Erhöhung gilt, solange die zur Verfügung stehenden Mittel noch nicht ausgeschöpft sind.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn weiterhin ausgeschlossen ist. Demnach dürfen die neu eigenreichten Anträge (Kurse) erst im September 2025 beginnen.
Aktueller Hinweis zur Bewilligung von Kursen (Stand: Oktober 2025)
Derzeit können im Rahmen der Schwimminitiative Niedersachsen nur noch 30 weitere Kurse bewilligt werden. Nach Erreichen dieser Zahl tritt ein Bewilligungsstopp in Kraft, da die verfügbaren Fördermittel vollständig verplant sind. Bitte beachtet, dass alle zur Verfügung stehenden Gelder aktuell bewilligt wurden – ob diese vollständig abgerufen werden, bleibt noch offen.
Selbstverständlich werden wir euch informieren, sobald es diesbezüglich Neuigkeiten gibt oder neue Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Es gibt drei Arten der Fördermöglichkeiten:
- Schwimmkursförderung bis zu 600€ pro Kurs
- ÜLAS-Crash-Kurse:ÜLAS 1.0 und ÜLAS 2.0
- Mobiler Pool – Link zur entsprechenden Seite
- Hier findet ihr das Anmeldeformular für Schwimmkurse:
- Hier findet ihr das Merkblatt zur Abrechnung der Schwimmkurse:
- Hier findet ihr Infos zu den Durchführungsbestimmungen:

