Voraussetzungen
Für alle Ausbildungen der ersten Lizenzstufe sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
1. Tätigkeit und Befürwortung durch einen Schwimmverein oder eine Schwimmabteilung.
2. Nachweis einer „Erste-Hilfe-Grundausbildung“ gemäß den „gemeinsamen Grundsätzen zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe, die zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht älter als zwei Jahre ist.
3. Nachweis der Rettungsfähigkeit entsprechend den Prüfungsanforderungen des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens (DRSA) in Bronze. Der LSN empfiehlt Silber. (nicht älter als zwei Jahre)
4. Mindestalter siehe folgende Lehrgangsbeschreibungen.
5. Unterschriebener und vom Verein abgestempelter Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer, herunterladbar unter Dokumente/Downloads.
6. Sichere Beherrschung der deutschen Sprache (mind. B2-Niveau)
Für die Ausbildung Trainer C Leistungssport ist zusätzlich der Nachweis der Teilnahme an einer theoretischen Einführung in die Wettkampfbestimmungen erforderlich. Die erfolgreiche Teilnahme ist durch eine Prüfung nachzuweisen und zum Abschlusslehrgang einzureichen.
Dauer der Ausbildung: Die Ausbildungsmaßnahmen für den Erwerb einer Lizenz müssen grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein.
Trainerassistent Schwimmen (Modul 1)
Der Trainerassistent stellt einen Einstieg mit Orientierungsfunktion in das Qualifizierungssystem dar. Diese Einstiegsausbildung dient der Motivierung, Orientierung und Vorbereitung junger und erwachsener Menschen für die Übernahme von Verantwortung und Engagement in den (Schwimm-) Sportvereinen. Sie qualifiziert für eine unterstützende Tätigkeit sowohl in sportpraktischen als auch überfachlichen Bereichen. Die Grundausbildung stellt den Einstieg für eine qualifizierte Trainerlaufbahn dar. Die Organisation und Durchführung liegt bei den vier Bezirksschwimmverbänden. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Aufbaulehrgang (Modul 2)
Der Aufbaulehrgang ist die zweite Stufe auf dem Weg zur ersten Trainerlizenz. Genauso wie bei der Grundausbildung kommen hier noch alle Fachsparten zusammen, da es um die Vermittlung trainingswissenschaftlicher, pädagogischer sowie sozialer Grundlagen geht. Der Aufbaulehrgang wird in Teil A und Teil B gesplittet.
Abschlusslehrgang (Modul 3)
Alle Abschlusslehrgänge charakterisieren sich dadurch, dass sie auf bestimmte Zielgruppen ausgerichtet sind und jeder Teilnehmer entscheiden muss für welchen Bereich er im Verein tätig ist bzw. sein möchte. Zugleich ist es eine Spezialisierung in die einzelnen Wassersportarten. Am Ende erfolgt eine praktische und schriftliche Leistungsüberprüfung sowie eine Hospitation. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
Trainer C Breitensport Schwimmen Profil: Kinder und Jugendliche: Die Ausbildung qualifiziert für die Planung, Durchführung und Auswertung des Übungs- und Trainingsbetriebs mit Kindern und Jugendlichen im Schwimmsport mit dem besonderen Schwerpunkt auf der schwimmerischen sowie allgemeinen motorischen Grundausbildung.
Trainer C Breitensport Schwimmen Profil: Erwachsene und Ältere: Die Ausbildung qualifiziert für die schwimmerische Grundausbildung und die Planung, Durchführung und Auswertung des Trainingsbetriebs mit Erwachsenen und älteren Menschen im Schwimmsport mit dem Schwerpunkt auf gesundheitlich orientierten Bewegungsangeboten.
Trainer C Leistungssport: Die Ausbildung qualifiziert für die schwimmerische und fachspezifische Grundausbildung sowie für die Planung, Durchführung und Auswertung des Trainingsbetriebs mit Kindern und Jugendlichen im sportartspezifischen Leistungssport mit dem Schwerpunkt Planung, Durchführung und Auswertung des Grundlagentrainings. Verbindliche Grundlage sind die jeweils aktuellen Nachwuchskonzeptionen und Rahmentrainingspläne der Fachsparten des DSV´s. Beim LSN werden die Spezialisierungen Schwimmen und Wasserball angeboten.