Der Deutsche Schwimmverband DSV hat am 29.03.2023 WB-Änderungen im Fachteil Schwimmen veröffentlicht.

Diese betreffen u.a. den Zielanschlag im Rückenschwimmen, die Haltung der Füße beim Einsatz von Rückenstarthilfen, die Beinbewegung im Brustschwimmen sowie die Begrifflichkeit des Weltschwimmverbandes World Aquatics.

Mit der Veröffentlichung durch den dsv treten diese Änderungen in Kraft.


Die WB-Änderungen im Einzelnen: (geänderte Stellen rot markiert)

§ 110 Zielrichter (ZR) 

  1. Der Zielrichter soll auf einem erhöhten Platz in Verlängerung der Ziellinie sitzen, von wo aus er bei allen Wettkämpfen und zu jeder Zeit einen guten und unversperrten Überblick über die Wettkämpfe und die Ziellinie hat. 

Gestrichen wurde hier lediglich der Teil, dass der ZR „auf einem erhöhten Platz“ sitzen soll.


§ 112 Zeitnehmer (ZN)

  1. Wenn die Rückenstarthilfe zum Einsatz kommt, muss der Zeitnehmer diese ein- und ausbauen. Nach dem Einbau und nach jedem Start muss er die Rückenstarthilfe auf Position Null (0) setzen.

Der ZN muss die Rückenstarthilfe in die Ausgangsstellung 0 setzen. Die individuelle Einstellung liegt in der Verantwortung der Schwimmers.


§ 115 Wenderichter (WR)

  1. Wenn die Rückenstarthilfe auf der Wendeseite zum Einsatz kommt, muss der Wendrichter diese ein- und ausbauen. Nach dem Einbau und nach jedem Start muss er die Rückenstarthilfe auf Position Null (0) setzen. 

Der WR muss die Rückenstarthilfe in die Ausgangsstellung 0 setzen. Die individuelle Einstellung liegt in der Verantwortung der Schwimmers.


§ 125 Start

  1. Nach dem langen Pfiff des Schiedsrichters begeben sich die Sportler 

    a) […] (unverändert]

    b) zum Rückenschwimmen und zur Lagenstaffel unverzüglich ins Wasser. Nach einem zweiten langen Pfiff nehmen die Sportler unverzüglich die Startposition ein. Sie müssen sich mit dem Gesicht zur Startwand mit beiden Händen an den Startgriffen (so weit möglich) aufstellen. Es ist nicht erlaubt, in oder auf der Überlaufrinne zu stehen oder die Zehen über den Rand der Überlaufrinne zu beugen
    .

    Die Rückenstarthilfe kann ausschließlich zum Einsatz kommen, wenn baugleiche Modelle vom Ausrichter / Veranstalter für alle Sportler zur Verfügung gestellt werden. Die Benutzung ist jedem Sportler selbst überlassen, es müssen jedoch die zur Verfügung gestellten Rückenstarthilfen Verwendung finden. Rückenstarthilfen sind nur dann zulässig, wenn sie den vom Weltschwimmverband World Aquatics in ihren Bäderrichtlinien (Facilities Rules) dargestellten Voraussetzungen entsprechen. Beim Einsatz der Rückenstarthilfe muss mindestens eine Zehe jedes Fußes mit der Wand oder mit der Anschlagmatte in Kontakt sein. Dabei ist es nicht zulässig, die Zehen über die Kante der Anschlagmatte zu beugen.

Es wurde konkretisiert, dass beim Einsatz der Rückenstarthilfe mindestens eine Zehe jedes Fußes Kontakt mit der Wand oder Anschlagmatte haben muss. Diese Kontrolle obliegt dem Zeitnehmer bzw. dem Wenderichter, je nach dem, auf welcher Beckenseite der Start erfolgt. Nach der Kontrolle der Fußstellung geht der ZN/WR beim zweiten langen Pfiff des SCH wieder einen Schritt zurück, damit der Schwimmer beim Start nicht abgelenkt ist.


§ 127 Rückenschwimmen

  1. […]
  1. Ein Teil des Körpers muss während des gesamten Wettkampfes die Wasseroberfläche durchbrechen. Der Sportler darf vollständig untergetaucht sein, sobald ein Teil seines Kopfes die 5m Markierung unmittelbar vor dem Zielanschlag passiert hat.  Es ist dem Sportler auch erlaubt, während der Wende völlig untergetaucht zu sein sowie nach dem Start und nach jeder Wende eine Strecke von nicht mehr als 15 m völlig untergetaucht zu schwimmen; an diesem Punkt muss der Kopf die Wasseroberfläche durchbrochen haben. 
  1. Bei der Wendenausführung muss der Sportler die Wand mit einem beliebigen Teil seines Körpers berühren. Während der Wende dürfen die Schultern über die Senkrechte in die Brustlage gedreht werden, worauf unverzüglich ein kontinuierlicher, einfacher Armzug oder Doppelarmzug ausgeführt werden darf, dem die eigentliche Wendenbewegung unverzüglich folgt. Der Sportler muss in die Rückenlage zurückgekehrt sein, wenn er die Beckenwand verlässt. 
  1. Beim Zielanschlag muss sich der Sportler in Rückenlage befinden. und die Wand der eigenen Bahn mit einem beliebigen Teil seines Körpers berühren

Der Schwimmer darf beim Zielanschlag im Rückenschwimmen wieder völlig untergetaucht sein. Durch die Streichung des letzten Teilsatzes im Absatz 4 ändert sich nichts, da bereits im § 131 (1) Wettkampf geregelt ist, dass der Schwimmer den Wettkampf in derselben Bahn durchführen und beenden muss, in der er gestartet ist!


§ 128 Brustschwimmen 

  1. Nach dem Start und nach jeder Wende darf der Sportler vollständig untergetaucht einen Armzug bis zu den Oberschenkeln ausführen. Vor dem ersten Brustbeinschlag nach dem Start und nach jeder Wende ist zu jeder Zeit ein einziger Schmetterlingsbeinschlag erlaubt. Der Kopf des Sportlers muss die Wasseroberfläche durchbrochen haben, bevor beim zweiten Armzug die Hände am weitesten Punkt nach innen gedreht werden.
  1. Von Beginn des ersten Armzugs an nach dem Start und nach jeder Wende muss der Körper in Brustlage gehalten werden. Das Drehen in die Rückenlage ist zu keiner Zeit erlaubt, außer während der Wende, bei der nach regelkonformem Anschlag ein beliebiges Drehen erlaubt ist, sofern sich der Körper beim Verlassen der Wand wieder in Brustlage befindet. Während des ganzen Rennens muss der Bewegungszyklus aus jeweils einem Armzug und einem Beinschlag, in dieser Reihenfolge, bestehen. Alle Bewegungen der Arme müssen gleichzeitig und ohne Wechselbewegungen erfolgen.  
  1. Die Hände müssen auf, unter oder über der Wasseroberfläche von der Brust nach vorne geführt werden. Dabei müssen die Ellenbogen stets unter Wasser sein, außer beim letzten Armzug zum Anschlag an der Wende, während der Wende und beim letzten Armzug zum Zielanschlag. Die Hände müssen an oder unter der Wasseroberfläche nach hinten gebracht werden. Dabei dürfen sie nicht weiter als bis zu der Hüfte nach hinten gebracht werden.
  1. Während eines jeden vollständigen Bewegungszyklus muss der Sportler mindestens einmal mit einem Teil des Kopfes die Wasseroberfläche vollständig durchbrochen haben.
  1. Alle Bewegungen der Beine müssen gleichzeitig und ohne Wechselbewegungen erfolgen. Beim Beinschlag müssen die Füße bei der Rückwärtsbewegung auswärts gedreht sein. Bewegungen der Beine in Form eines Wechselbeinschlages oder eines nach unten gerichteten Schmetterlingsbeinschlags sind nicht erlaubt. Die Füße dürfen die Wasseroberfläche durchbrechen, vorausgesetzt, dass die Abwärtsbewegung nicht in der Form eines nach unten gerichteten Schmetterlingsbeinschlags fortgesetzt wird.
  1. Bei jeder Wende und am Ziel hat der Anschlag mit beiden Händen gleichzeitig zu erfolgen, und zwar an, über oder unter der Wasseroberfläche. Der Anschlag mit aufeinanderliegenden Händen ist nicht erlaubt. Dem letzten Armzug vor der Wende oder beim Zielanschlag muss kein Beinschlag folgen. Nach dem letzten Armzug vor dem Anschlag darf der Kopf des Sportlers dabei vollständig untergetaucht sein, vorausgesetzt, dass er die Wasseroberfläche an einem Punkt im letzten vollständigen oder unvollständigen Bewegungszyklus vor dem Anschlag durchbrochen hat.

Der § 128 Brustschwimmen wurde neu strukturiert und ist nun übersichtlicher in die Reihenfolge Start, Schwimmstrecke, Wende, Zielanschlag gegliedert. Bei der Bewegung der Arme und Beine wurde der Teilsatz mit der erforderlichen waagerechten Bewegung der Arme/Beine aufgrund von World-Aquatics-Regelungen herausgenommen. Es ist aber weiterhin vorgeschrieben, dass die Bewegung der Beine beim Brustschwimmen gleichzeitig erfolgt und die Füße bei der Rückwärtsbewegung nach außen gedreht sind. (Absatz 5)


§ 130 Lagenschwimmen, Lagenstaffel

  1. Beim Wechsel der Schwimmart im Lagenschwimmen ist nach den Bestimmungen der Schwimmart, die beendet wird, anzuschlagen und nach den Bestimmungen der Schwimmart, die begonnen wird, abzustoßen. Beim Freistilschwimmen muss sich der Sportler, außer bei der Wendenausführung, in Brustlage befinden. Beim Freistilschwimmen darf sich in Rückenlage abgestoßen werden, Beinbewegungen jeglicher Art sind nicht erlaubt bis der Schwimmer sich wieder in die Brustlage gedreht hat. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Beinbewegung inklusive Schmetterlingsbeinschlag erlaubt.

Auf der letzten Teilstrecke im Lagenschwimmen darf sich der Lagenschwimmer zwar in Rückenlage abstoßen, darf dann aber bis zum Drehen in die Bauchlage keine Beinbewegungen ausführen. Erst in der Bauchlage darf dann wieder Beinarbeit ausgeführt werden.


§ 131 Der Wettkampf

  1. Es ist keinem Sportler erlaubt, ein Hilfsmittel zu benutzen oder zu tragen, das ihm helfen kann, seine Geschwindigkeit, seinen Auftrieb oder seine Ausdauer zu erhöhen. Die Verwendung von Tapes und anderen Hilfsmitteln, wie z. B. Handschuhen, Flossen, Power-Armbändern oder klebenden Substanzen ist nicht erlaubt, jedoch das Tragen von Schwimmbrillen und Nasenklemmen, Ohrstopfen und maximal zwei Badekappen.

    Hinsichtlich der Zulässigkeit von Schwimmbekleidung und Badekappen sind die Veröffentlichungen des DSV und des Weltschwimmverbands World Aquatics zu beachten. 
  1. Qualifizieren sich zwei oder mehr Sportler aus den Vor- oder Zwischenläufen für den letzten Platz in Zwischenläufen oder im Endlauf, kann in Absprache mit allen Beteiligten ein besonderer Lauf zwischen diesen Sportlern durchgeführt wird, der über die Teilnahme entscheidet. Eine weitere Entscheidung kann direkt im Anschluss ausgetragen werden, wenn für die Sportler wiederum eine gleiche Zeit registriert und eine gleiche Platzierung festgelegt wurde

Im Absatz 5 Angleichung FINA in World Aquatics (neuer Name des Weltschwimmverbandes).
Im Absatz 16 wurde das Ausschwimmen um den letzten Platz in einem Finallauf von einer ist-Bestmmung in eine kann-Bestimmung verändert. Bei Zeitgleichheit kann die Ausschreibung auch andere Verfahren wie z.b. das Losverfahren regeln.


§ 139 Deutsche Rekorde (DR)

  1. Die Voraussetzungen und das Verfahren zur Anerkennung von Welt- und Europarekorden richten sich nach den Regeln von World Aquatics bzw. der LEN. […]. 

Im Absatz 11 Angleichung FINA in World Aquatics (neuer Name des Weltschwimmverbandes).


§ 179 Der Wettkampf (Fachteil Freiwasserschwimmen)

  1. Hinsichtlich der Zulässigkeit von Schwimmbekleidung sind die Veröffentlichungen des DSV und des Weltschwimmverbands World Aquatics zu beachten. 

Im Absatz 11 Angleichung FINA in World Aquatics (neuer Name des Weltschwimmverbandes).


Die WB-Änderungen sind auf der DSV-Website unter Amtliche Mitteilungen vom 29.03.2023 zu finden.

Amtliche Mitteilungen vom 29.03.2023

Die komplette neue WB inclusive der aktuellen Änderungen findet Ihr aktuell auch unter den Amtlichen Mitteilungen sowie auch unter Regelwerke.