Zur Förderung des Spitzensportes hat der LSN ein Kadersystem eingerichtet, das sich auf Vorgaben des DOSB, des DSV und des LSB stützt. Die jährlich zu erfüllenden Kaderzeiten werden im Rahmen der bundeseinheitlichen Kriterien durch den Trainerrat des LSN beraten und unter Berücksichtigung der Vorgaben beschlossen.

Die Landeskadernormen sind durch die Bundeseinheitlichen Landeskaderkriterien (BeLKK) vom DSV vorgegeben.

Die vom DSV dazu veröffentliche Datei ist unter folgendem Link zu finden: https://www.dsv.de/download-file?file_code=fbdc203ab2&file_id=9592

Zusätzlich zu den Landeskaderkriterien sind durch den LSN Normen für den Verbandskader definiert. Der Verbandskader ist eine reine Trainingsberechtigung für eine zugeordnete Stützpunktgruppe.

Die Bundeseinheitlichen Landeskader- und Verbandskaderkriterien der Altersklassen 10-13 Jahre beziehen sich auf Rudolphpunkte (RP). Eine Übersicht, wie viel Punkte die jeweils geschwommene Zeit (nach Altersklasse und Geschlecht) ergibt, ist der Seite des DSV zu entnehmen und nachfolgend verlinkt: Rudolphpunkte 2025

Die Kaderkriterien der Altersklassen 14-17/18 Jahre (17 weiblich & 18 männlich) sind nach Zeiten definiert.


Für die Saison 2026/2027 bleiben laut aktueller Aussage des DSV die Kaderkriterien aus der letzten Saison bestehen. Lediglich die Jahrgänge rutschen eine Altersklasse nach oben.

Die BeLKK und VK-Normen folgen hier.


Die ersten Kriteriumswettkämpfe/Wettkampfwochenenden zur Erreichung der Landeskadernorm für die Saison 2026/2027 der Altersklasse 14-17/18 stehen fest:

05.-07.12.2025

12.-14.12.2025

19.-21.12.2025




Der Kaderantrag ist von allen SportlerInnen auszufüllen, die die Landes- oder Verbandskadernorm erfüllt haben und den den entsprechenden Kader aufgenommen werden möchten – auch wenn die SportlerInnen bereits in der letzten Saison in den Kader berufen worden sind. Eine Aufnahme ist nur möglich, wenn die Sportler*Innen bereit dazu sind, an dem ihnen zugeordneten Landesstützpunkt zu trainieren.

Die Anmeldung für den Landeskader läuft im Sommer 2026 unter folgendem Link:



Der Landesvielseitigkeitstest (LVT) ist ein Test zur allgemeinen Einschätzung der sportlichen und körperlichen Eignung für das Schwimmen sowie zur Überprüfung des Ausbildungsstandes von leistungsbestimmenden Faktoren. Ziel des LVT ist es, eine Hilfe für die Entscheidung über eine Förderung beziehungsweise die weitere Laufbahn der Schwimmer zu bieten.

Mit seinen acht Teilbereichen testet er neben der reinen Schwimmleistung weitere konstitutionelle, konditionelle und koordinativ-technische Leistungsvoraussetzungen ab, die für den Schwimmer von Bedeutung sind. Besonders im Nachwuchsbereich ist es wichtig, dass nicht nur die komplexe Wettkampfleistung im Fokus steht, sondern der Sportler vielseitig ausgebildet wird.

Laut Bundeseinheitlicher Landeskaderkriterien ist die Durchführung des LVT’s und Erreichung der Mindestpunktzahl in den Altersklassen 10 bis 13 verpflichtend für die Aufnahme in den Landeskader.
Um eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen ist es notwendig, dass der Test bundesweit einheitlich unter Einhaltung der in dem nachfolgenden Manual festgelegten Standards durchgeführt wird. Nur so können wir in Zukunft fundierter beurteilen, welche Mindestvoraussetzungen und Entwicklungsraten in den einzelnen Tests notwendig sind, um es zu Spitzenleistungen im Schwimmen zu bringen.

In Niedersachsen zählt zur Aufnahme in den Landeskader lediglich der zentrale LVT. Dezentrale LVT’s an den Stützpunkten sollen durchgeführt werden, um das Testprozedere kennenzulernen, reichen aber zur Aufnahme in den Landeskader nicht aus.


Um einen vollständigen Überblick über die Wettkampfteilnahmen aller Aktiven in den LSN-Vereinen zu haben, sind wir auf die Mithilfe aller Vereine angewiesen, insbesondere, wenn Ihr an Veranstaltungen außerhalb Niedersachsens teilgenommen habt.

Wir möchten die Vereinsvertreter bitten, die dsv-Ergebnisdateien aller Wettkämpfe, an denen LSN-Aktiven (auch außerhalb Niedersachsens) teilgenommen haben, an die Protokollmailadresse des LSN (E-Mail: protokolle@landesschwimmverband-niedersachsen.de) zu senden. Von allen Wettkämpfen in Niedersachsen müssen die Ergebnisse laut Wettkampfbestimmungen vom Ausrichter an den LSN gesandt werden.

Anhand der zur Verfügung stehenden dsv-Ergebnisdateien werden u.a. die Listen der Kadernormerfüller erstellt und LSN-Auswahlmannschaften berufen. Dem LSN nicht vorliegende Ergebnisse werden nicht zur Nominierung herangezogen!