Wir möchten an dieser Stelle nochmals auf die Ausschreibung verweisen, die unterschiedliche Regelungen je nach Wassertemperatur vorsieht:

Sollte die Wassertemperatur unter 18°C oder über 31°C betragen, wird der Wettkampf nicht durchgeführt.

Das Tragen von Neoprenanzüge ist nicht zulässig, es gelten die nachfolgenden Ausnahmen:

Für Aktive unter 20 Jahren gilt: Im Falle besonderer äußerer Bedingungen kann der Schiedsrichter auf Empfehlung des Sicherheitsbeauftragten bei einer Wassertemperatur von bis zu 20,0°C die dann verpflichtende Benutzung von Schwimmanzügen mit wärmeisolierender Wirkung anordnen. Maßgeblich ist die Wassertemperaturbestimmung nach §176 (2). Eine derartige Anordnung wird den Sportlern spätestens 90 Minuten vor dem Start mitgeteilt.
Für Masters gilt: Bei Wassertemperaturen zwischen 18,0 °C und 20,0 °C können unabhängig von der Altersklasse Schwimmanzüge mit wärmeisolierender Wirkung (insbesondere Neoprenanzüge) getragen werden. Maßgeblich ist die Wassertemperaturbestimmung nach § 176 (2) WB-FT SW FS. Bei Wassertemperaturen über 20,0 °C sind Schwimmanzüge mit wärmeisolierender Wirkung nicht erlaubt.

Aufgrund der aktuellen Witterungsbedingungen können am Samstag noch alle Szenarien eintreten.

Für die aktuellen Infos haben wir zusätzlich eine Whats-App-Gruppe „LSN Freiwasser 2026“ eingerichtet. Tragt Euch dort gerne ein: https://chat.whatsapp.com/HJEvLLO6C888Hp9xOjRyHe