Geplante Novelle des Niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetzes stärkt die duale Karriere:

Gute Nachrichten für den niedersächsischen Spitzensport: Mit der geplanten Novelle des Niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetzes (NHZG) sollen Athlet:innen künftig bessere Chancen auf einen passenden Studienplatz erhalten. Damit soll die besondere Situation von Spitzensportler stärker berücksichtigt und die Vereinbarkeit von Studium und Leistungssport erleichtert werden.

Ein zentraler Bestandteil der geplanten Neuregelung ist die Einführung einer sogenannten Profilquote. Hochschulen sollen künftig einen Anteil der Studienplätze für Bewerber:innen reservieren können, die aufgrund besonderer Umstände, darunter insbesondere Bundeskader-Sportler:innen, an einen bestimmten Studienort gebunden sind. 

Damit erhalten Spitzensportler:innen bessere Möglichkeiten, einen Studienplatz an dem Ort zu bekommen, an dem sie aufgrund ihrer sportlichen Karriere trainieren. Die geplante Neuregelung ist damit ein wichtiger Schritt für die duale Karriere: Leistungssport und Studium sollen künftig besser miteinander vereinbar sein, ohne dass Athlet:innen bei der Studienwahl vor die Entscheidung zwischen sportlicher Karriere und beruflicher Zukunft gestellt werden.

Der Landessportbund Niedersachsen hatte sich bereits im Vorfeld für eine entsprechende Verbesserung der Studienplatzvergabe für Spitzensportler eingesetzt. Auch aus Sicht des Landesschwimmverbandes Niedersachsen ist die geplante Änderung ein wichtiges Signal für die Förderung des Leistungssports im Land.

Die Landesregierung hat den entsprechenden Gesetzentwurf im Februar 2026 beschlossen; anschließend wurde die Novelle in den Niedersächsischen Landtag eingebracht.

Weitere Informationen zur geplanten Novelle des Hochschulzulassungsgesetzes gibt es hier:

Infos der Niedersächsischen Landesregierung

Pressemeldung | LSB