Aufgrund häufiger Nachfrage in der LSN-Geschäftsstelle zum Thema Qualifikationen für Schwimmkursleitungen, haben wir die folgende Übersicht erstellt. Dabei berufen wir uns hauptsächlich auf die Empfehlungen aus der Richtlinie R 94.14 des DGfdB.. Diese Checkliste soll unseren Mitgliedsvereinen dabei behilflich, die Sicherheit bei der Organisation und Durchführung eines Schwimmkurses zu gewährleisten.

1. Qualifikation der Schwimmlehrkräfte und des Personals

Damit ein Schwimmkurs sicher durchgeführt werden kann, müssen die eingesetzten Schwimmlehrkräfte bestimmte Qualifikationen nachweisen. Anerkannte Qualifikationen sind:

  • Fachkräfte im Bäderbetrieb
  • Übungsleitende, Fachübungsleitende und Trainer/-innen mit Lizenzbezug zum Bewegungsraum Wasser und gültiger Lizenz des DOSB
  • Ausbildende der schwimmsporttreibenden Verbände mit einer gültigen Qualifikation
  • Ausbildende/Lehrberechtigte der Wasserrettungsorganisationen mit gültiger Qualifikation
  • Sport- oder Diplomsportlehrer/-innen (mit Studieninhalt Bewegungsraum Wasser)
  • Staatlich geprüfte Schwimmlehrer/-innen
  • Pädagogische Lehrkräfte mit einer didaktisch-methodischen Zusatzausbildung im Anfängerschwimmen/Schwimmen

Darüber hinaus gelten folgende Anforderungen:

  • Rettungsfähigkeit ist verpflichtend und darf nicht älter als zwei Jahre sein.
  • Erste-Hilfe-Ausbildung (inkl. Herz-Lungen-Wiederbelebung) muss regelmäßig erneuert werden.
  • Unterstützungspersonal kann eingesetzt werden, darf aber nur assistieren und keine eigenständige Verantwortung übernehmen.

2. Sicherheit und Aufsichtspflicht

  • Die Schwimmlehrkraft trägt die Verantwortung für die Sicherheit der Teilnehmenden und darf diese nicht an Dritte übertragen.
  • Eine angemessene Gruppengröße muss festgelegt werden, abhängig vom Alter, Können und den örtlichen Gegebenheiten.
  • Die Aufsichtspflicht muss gewährleistet sein, auch beim Toilettengang oder wenn Kinder das Wasser verlassen.
  • Eine Anwesenheitsliste ist zu führen, um sicherzustellen, dass alle Teilnehmenden jederzeit erfasst sind.
  • Spezielle Sicherheitsmaßnahmen sind erforderlich, z. B. beim Springen, Tauchen oder bei Kursanteilen im Tiefwasser.

3. Gesundheitliche Eignung der Teilnehmenden

  • Die gesundheitliche Eignung muss vorab geprüft werden, entweder durch eine ärztliche Bescheinigung oder eine Selbsterklärung der Erziehungsberechtigten.
  • Akute gesundheitliche Probleme müssen vor jeder Einheit abgefragt werden (z. B. Erkältungen, Ohrinfektionen).
  • Teilnehmende mit gesundheitlichen Einschränkungen benötigen ggf. eine ärztliche Erlaubnis zur Teilnahme.

4. Organisation und Durchführung des Kurses

  • Eine klare Kursstruktur mit festgelegter Dauer, Uhrzeit, Teilnehmerzahl und Inhalten ist erforderlich.
  • Die Abholung und Übergabe der Teilnehmenden an die Erziehungsberechtigten muss geregelt sein.
  • Der Kursbereich muss gesichert sein, beispielsweise durch klare Abtrennung von Schwimmer- und Nichtschwimmerbereichen durch Trennseile.
  • Methodische Hilfsmittel müssen bereitliegen, dürfen aber keine Unfallgefahr darstellen.

5. Notfallmanagement

  • Rettungs- und Erste-Hilfe-Ausrüstung muss vorhanden und leicht zugänglich sein.
  • Notrufnummern müssen jederzeit wählbar sein.
  • Rettungsmaßnahmen sind zu üben, z. B. durch die Kombinierte Rettungsübung.
  • Bei Notfällen sind klare Abläufe festgelegt, inklusive der Zusammenarbeit mit dem Badpersonal.

Bei Fragen zu diesem Thema steht Ihnen unser LSN-Vereinsservice gerne zur Verfügung:

Dennis Yaghobi
dennis.yaghobi@lsn-info.de
0511-260929-13