Wichtige Informationen zur E-Rechnungspflicht ab 2025
Liebe Mitglieder,
ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen in Deutschland, die Waren oder Dienstleistungen an andere Unternehmen liefern, dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) zu nutzen. Auch Sportvereine sind von dieser neuen Regelung betroffen. Die Vereine müssen in der Lage sein, ab Anfang 2025 E-Rechnungen zu empfangen – selbst wenn für das Ausstellen von E-Rechnungen Übergangsfristen bis Ende 2026 bzw. 2027 gelten (vorausgesetzt, der Rechnungsempfänger stimmt dem zu).
Um Vereine bestmöglich zu unterstützen, bietet der LandesSportBund Niedersachsen zusammen mit den Sportbünden Göttingen, Gifhorn und Hannover bis Ende des Jahres mehrere Online-Sprechstunden zum Thema „E-Rechnungen“ an. In diesen Terminen werden wichtige Fragen behandelt, wie z. B., ob PDF-Rechnungen als E-Rechnung gelten und welche Übergangsregelungen bestehen.
Weitere Informationen sowie Antworten auf häufige Fragen findet ihr auch auf der VIBSS-Seite des LandesSportBundesNiedersachsen.
Termine der Online-Sprechstunden:
- 11.11.2024, 17:30–19:30 Uhr – Zur Anmeldung
- 25.11.2024, 18:00–20:00 Uhr – Zur Anmeldung
- 29.11.2024, 17:00–19:00 Uhr – Zur Anmeldung
- 04.12.2024, 18:00–20:00 Uhr – Zur Anmeldung
- 05.12.2024, 18:00–20:00 Uhr – Zur Anmeldung
- 11.12.2024, 18:00–20:00 Uhr – Zur Anmeldung
Wir bitten alle Vereine, sich frühzeitig zu informieren und die Übergangsfristen zu nutzen, um auf die E-Rechnungspflicht vorbereitet zu sein.