
Lizenzverlängerung – alle Infos auf einen Blick
Bei Fragen zur Lizenzverlängerung wenden Sie sich bitte an:
Frau Gesa Fricke
📧 E-Mail: gesa.fricke@lsn-info.de
📞 Telefon: 0511 – 26 09 29 12
Gültigkeitsdauer der Lizenzen
- C-Lizenz: 4 Jahre
- B-Lizenz: 3 Jahre
- A-Lizenz: 2 Jahre
Wann und wie verlängern?
- Die Fortbildungsteilnahme kann im gesamten Gültigkeitszeitraum stattfinden, es muss nicht zwingend das letzte Jahr sein!
- Antrag per E-Mail mit dem Fortbildungsnachweis (15 LE) als PDF-Datei im Anhang.
- Eine Verlängerung ist erst ab dem letzten Quartal der Gültigkeit (ab 01.10.) möglich.
- Die Fortbildungsinhalte müssen zum Lizenzschwerpunkt passen.
- Der LSN verlängert die C-/ und B-Lizenzen; der DSV die A-Lizenzen
Fortbildungen für die nächste Verlängerung
- Fortbildungen dürfen erst ab dem 01.01. des Folgejahres besucht werden.
Lizenz bereits abgelaufen?
- Je nach Dauer der Ungültigkeit ist ein erhöhter Aufwand erforderlich:
- Doppelte Fortbildungseinheiten (30 LE)
- zusätzliche Prüfungsleistung oder
- Lehrgang zur Lizenzreaktivierung
- Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die Lehrreferentin und senden Sie ihre Nachweise direkt im Anhang mit, damit eine Bearbeitung möglich ist.
Fortbildungsanmeldung
Achten Sie auf den Lizenzschwerpunkt (steht im Titel oder in der Ausschreibung).
👉 Zur Anmeldung über die Schwimmakademie
👉 Hilfevideos zur Anmeldung

