Voraussetzungen

Für alle Ausbildungen der ersten Lizenzstufe sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

1. Tätigkeit und Befürwortung durch einen Schwimmverein oder eine Schwimmabteilung.

2. Nachweis einer „Erste-Hilfe-Grundausbildung“ gemäß den „gemeinsamen Grundsätzen zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe, die zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht älter als zwei Jahre ist.

3. Nachweis der Rettungsfähigkeit entsprechend den Prüfungsanforderungen des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens (DRSA) in Bronze. Der LSN empfiehlt Silber.

4. Mindestalter siehe folgende Lehrgangsbeschreibungen.

5. Unterschriebener und vom Verein abgestempelter Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer, herunterladbar unter Dokumente/Downloads.

Für die Ausbildung Trainer C Leistungssport ist zusätzlich der Nachweis der Teilnahme an einer theoretischen Einführung in die Wettkampfbestimmungen erforderlich. Die erfolgreiche Teilnahme ist durch eine Prüfung nachzuweisen und zum Abschlusslehrgang einzureichen.  

Dauer der Ausbildung: Die Ausbildungsmaßnahmen für den Erwerb einer Lizenz müssen grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein.

Grundausbildung (Modul 1)

Möglichkeit 1

Trainerassistent (ab 16 Jahren)

Der Trainerassistent stellt einen Einstieg mit Orientierungsfunktion in das Qualifizierungssystem dar. Diese Einstiegsausbildung dient der Motivierung, Orientierung und Vorbereitung junger und erwachsener Menschen für die Übernahme von Verantwortung und Engagement in den (Schwimm-) Sportvereinen. Sie qualifiziert für eine unterstützende Tätigkeit sowohl in sportpraktischen als auch überfachlichen Bereichen. Die Grundausbildung stellt den Einstieg für eine qualifizierte Trainerlaufbahn dar. Die Organisation und Durchführung liegt bei den vier Bezirksschwimmverbänden. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.

Möglichkeit 2

Helfer am Beckenrand 1, 2, 3 (derzeit in Überarbeitung!)

In den Helfer am Beckenrand Lehrgängen wird speziell zielgruppengerecht auf die Helferrolle beim Schwimmlernprozess eingegangen. Als wesentlicher Bestandteil des Lehrgangs werden gruppendynamische Prozesse erfahren, um die jungen Heranwachsenden für das weitere Engagement im Verein zu motivieren. Die drei Helfer am Beckenrand Kurse bauen aufeinander auf.

Helfer am Beckenrand 1

Es werden Inhalte und Ideen insbesondere zur Wassergewöhnung, den Schwimmtechniken Brust und Kraul und dem Aufbau und der Struktur von Trainingsstunden vermittelt. Ein Augenmerk liegt des Weiteren auf den Grundlagen der Jugendarbeit, rechtlichen Aspekten, sowie allgemeinen Informationen zum Trainerverhalten. Es besteht kein Mindestalter.

Helfer am Beckenrand 2

Aufbauend auf dem Helfer I werden bei dem Helfer II Bereiche wie Trainingsmethoden, Vermittlung von Inhalten wie Bewegungsformen und die beiden Schwimmstile Rücken und Delphin erarbeitet. Es besteht kein Mindestalter.

Helfer am Beckenrand 3 (ab 16 Jahren)

Es werden in Theorie und Praxis unter anderem die Themen Entwicklungsphasen von Kindern, inklusives Training, kreative Trainingsgestaltung, Koordinative Fähigkeiten und Hilfsmittel im Training behandelt. Um die Bescheinigung zum Trainerassistent durch diesen Lehrgang erhalten zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden: Mindestalter von 16 Jahren, Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Bronze nicht älter als 2 Jahre, gültiger Erste-Hilfe-Schein (8UE), Besuch Helfer 1 + 2 seit Herbst 2016.

Durch die Kombination aus allen drei Helfer am Beckenrandteilen oder durch den Trainerassistentenlehrgang kann die Grundausbildung absolviert werden.

Aufbaulehrgang (Modul 2)

Der Aufbaulehrgang ist die zweite Stufe auf dem Weg zur ersten Trainerlizenz. Genauso wie bei der Grundausbildung kommen hier noch alle Fachsparten zusammen, da es um die Vermittlung trainingswissenschaftlicher, pädagogischer sowie sozialer Grundlagen geht.

Der Aufbaulehrgang wird in Teil A und Teil B gesplittet.

Abschlusslehrgang (Modul 3)

Alle Abschlusslehrgänge charakterisieren sich dadurch, dass sie auf bestimmte Zielgruppen ausgerichtet sind und jeder Teilnehmer entscheiden muss für welchen Bereich er im Verein tätig ist bzw. sein möchte. Zugleich ist es eine Spezialisierung in die einzelnen Wassersportarten.

Mindestalter 18 Jahre

Am Ende erfolgt eine praktische und schriftliche Leistungsüberprüfung sowie ggf. im Profil Leistungssport, eine Hospitation.

Trainer C Breitensport Schwimmen Profil: Kinder und Jugendliche

Die Ausbildung qualifiziert für die Planung, Durchführung und Auswertung des Übungs- und Trainingsbetriebs mit Kindern und Jugendlichen im Schwimmsport mit dem besonderen Schwerpunkt auf der schwimmerischen sowie allgemeinen motorischen Grundausbildung.

Trainer C Breitensport Schwimmen Profil: Erwachsene und Ältere

Die Ausbildung qualifiziert für die schwimmerische Grundausbildung und die Planung, Durchführung und Auswertung des Trainingsbetriebs mit Erwachsenen und älteren Menschen im Schwimmsport mit dem Schwerpunkt auf gesundheitlich orientierten Bewegungsangeboten.

Trainer C Leistungssport

Die Ausbildung qualifiziert für die schwimmerische und fachspezifische Grundausbildung sowie für die Planung, Durchführung und Auswertung des Trainingsbetriebs mit Kindern und Jugendlichen im sportartspezifischen Leistungssport mit dem Schwerpunkt Planung, Durchführung und Auswertung des Grundlagentrainings. Verbindliche Grundlage sind die jeweils aktuellen Nachwuchskonzeptionen und Rahmentrainingspläne der Fachsparten des dsv.

Beim LSN werden die Spezialisierungen Schwimmen und Wasserball angeboten.

Ausbildungsgrafik

Übersicht aller Lizenzen beim LSN